Projektförderung im Ilm-Kreis – Anträge ab sofort möglich

Ab dem 01.06.2026 können Projekte im Rahmen der Lokalen Partnerschaft für Demokratie Ilm-Kreis umgesetzt werden. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

In begründeten Fällen ist ein früherer Projektstart nach vorheriger Absprache möglich.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Klein- und Jugendprojekte

  • Förderung bis 1.000 €
  • geeignet für kleinere Aktionen, Workshops oder Jugendprojekte
  • unkomplizierte Antragstellung
  • schnelle Umsetzung möglich

Großprojekte

  • Förderung über 1.000 €
  • für größere Vorhaben, Kooperationen oder langfristige Projekte
  • individuelle Förderhöhe je nach Projektumfang
  • frühzeitige Abstimmung empfohlen

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

  • Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden
  • Die Einreichung sollte mindestens 2 Wochen vor Projektstart erfolgen
  • Das Projekt muss bis Ende 2026 abgeschlossen sein
  • Eine Beratung vor Antragstellung ist notwendig

Antragstellung und Unterlagen

Alle notwendigen Informationen, Formulare und Vorlagen finden Sie hier:
https://www.lap-ilmkreis.de/downloads/


Kontakt und Beratung

Sie haben eine Projektidee oder Fragen zur Antragstellung?
Wir unterstützen Sie gerne.

E-Mail: email hidden; JavaScript is required


Jetzt aktiv werden

Ob kleine Idee oder großes Projekt – wir freuen uns auf Ihr Engagement im Ilm-Kreis und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Multiplikator*innen-Schulungen im Jahr 2019 Fördermöglichkeiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

Im Integrationsprozess von Zugewanderten und Geflüchteten kommt
dem bürgerschaftlichen Engagement eine bedeutende Rolle zu. Damit sich
Menschen mit und ohne Migrationshintergrund ehrenamtlich engagieren
können, bedarf es entsprechender Angebote zur Qualifizierung und
Weiterbildung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
fördert daher 2019 im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau
und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) Multiplikatorenschulungen.

Gefördert werden ein- oder mehrtägige Multiplikator*innenschulungen zu den unten aufgeführten Themengebieten. Die benötigte Fördersumme soll dabei 5.000€ nicht unterschreiten und eine Höchstgrenze von 15.000€ nicht
übersteigen.

In der Förderperiode 2019 können zu folgenden drei Themenschwerpunkten Multiplikator*innenschulungen beantragt werden:
– Professionalisierung des Ehrenamts
– Konfliktmanagement und Bekämpfung struktureller
Diskriminierung im Alltag
– Vereins- und Projektmanagement

Die Frist zur Beantragung endet am 31. August 2019, 24:00 Uhr.

Weiterführende Informationen zur Antragstellung können Sie dem
Leitfaden für die Beantragung, Durchführung und Abrechnung von
Multiplikatorenschulungen entnehmen. Den Link dazu finden Sie hier.

Bei Fragen können Sie das Servicecenter des BAMF kontaktieren.

Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr

Telefon: +49 911 943-0